Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe im Online Shop von GastroPlus, die von Kunden getätigt werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Preise und Versandkosten
Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Über die Einzelheiten können Sie sich unter Versandarten informieren. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts entstehen, trägt der Kunde.
Zahlung
Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung mittels
– Vorkasse per Überweisung
Zahlungsverzug
Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist GastroPlus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls GastroPlus ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist GastroPlus berechtigt, diesen geltend zu machen.
Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb von
– Deutschland
(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von GastroPlus ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von GastroPlus unverzüglich erstattet.
(3)
GastroPlus kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von GastroPlus unverzüglich erstattet.
(4) Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) werden in der Regel per Spedition geliefert. GastroPlus weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird.
Günstige Versandart bei Rücksendung
(1) Bitte verwenden Sie bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte.
(2) Die Versandkosten bei Rücksedungen trägt der Kunde selbst.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von GastroPlus.
Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.
Mängelrechte
(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, hat er bei einem Mangel Ansprüche nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Ist der Kunde kein Verbraucher, gilt ergänzend:
(a) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(b) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Verschleißteile (Dichtungen, Leuchtmittel, Glas usw) sind ausgeschlossen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(c) Sofern nicht separat gekennzeichnet oder zugebucht erhalten Sie auf unsere Artikel 12 Monate Ersatzteilgarantie. Die Kennzeichnung Vollgarantie beinhaltet volle Gewährleistung inkl. Montageleistungen unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte. Als Voraussetzung für eine Garantieleistung gilt immer der Nachweis des Einbaus und Anschlusses durch einen autorisierten Fachmann sowie eine fachgerechte Wartung und Nutzung der Geräte.
(d) Nachbesserung und sonstige Gewährleistungsarbeiten werden am Erfüllungsort durchgeführt; im Zweifel am Produktionsort/Sitz der GastroPlus. Sollte der Kunde die Ware an einen anderen Ort, als den Erfüllungsort verbracht haben, ist GastroPlus nicht verpflichtet, dort Leistungen zu erbringen; das gilt auch und entsprechend, wenn der Kunde die Ware an einen anderen Ort als, den Auslieferungsort verbracht hat, soweit GastroPlus verpflichtet gewesen wäre, dort Leistungen zu erbringen. Das gilt nicht, wenn der Kunde GastroPlus vorher verbindlich und schriftlich (§ 126 BGB) zusichert, die Reisekosten der Monteure vom Sitz von GastroPlus zum Standort der Ware einschließlich Auslösung und Fahrtzeit zu bezahlen, und soweit dies GastroPlus zumutbar ist und/oder die Leistungen von GastroPlus am Ort der Ware überhaupt erbracht werden können.
(e) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von GastroPlus durch Nacherfüllung oder Lieferung einer neuen Sache.
(f) Die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels beschränkt sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, auf den kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Darüber hinausgehende Forderungen sind ausgeschlossen. Eventuelle Aus- und Einbaukosten trägt der Kunde.
(g) Die Nacherfüllung durch Lieferung einer neuen Sache ist auf die Anlieferung der neuen Sache bis Bordsteinkante und Abholung der alten, defekten Sache ab Bordsteinkante beschränkt. Die Kosten des Ausbaus und der Bereitstellung der alten Sache, sowie des Transports zum Aufstellort und Einbau der neuen Sache einschließlich aller Nebenarbeiten trägt der Kunde.
(h) Bei Instandsetzungsarbeiten sind wir auch zur Behebung solcher Defekte berechtigt, die sich erst während der Arbeit zeigen. Diese sind ohne vorherige Anzeige vom Kunden zu vergüten.
(i) Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche. Insbesondere verlängert sich im Fall der Nacherfüllung die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nicht. Mängelfolgeschäden sind von der der Haftung ausgeschlossen.
Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GastroPlus nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet GastroPlus nicht.
(2) Unabhängig von einem Verschulden von GastroPlus bleibt eine Haftung von GastroPlus
bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch GastroPlus dar.
(3) GastroPlus ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von GastroPlus für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Anwendbares Recht
Der zwischen Ihnen und GastroPlus abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist dr Firmensitz von GastroPlus, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Streitbeilegung
Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.